Netzkostenreform · Leistungsspitzen

Unter 10 kW bleiben - ohne Komfortverlust

Ab 1. Jänner 2027 soll bei den Netzkosten ein Leistungspreis stärker ins Gewicht fallen. Eine einzelne 15-Minuten-Spitze kann dann den Leistungspreis des gesamten Monats beeinflussen.

Die stärkste Viertelstunde zählt

Die geplante Tarifreform führt für Haushalte einen Leistungspreis ein. Der Netzbezug wird mit digitalen Zählern im Viertelstundentakt erfasst. Für die monatliche Leistungskomponente ist die höchste bezogene Leistung innerhalb einer 15-Minuten-Periode des Monats entscheidend.

Ab 10 kW soll sich der Leistungspreis verdoppeln. Die konkrete Höhe der Gebühren und die endgültige Ausgestaltung werden noch festgelegt. Wirtschaftlich sinnvoll ist es deshalb schon heute, unnötige gleichzeitige Leistungsspitzen zu vermeiden.

  • Eine 11-kW-Wallbox nicht immer mit voller Leistung betreiben
  • Hausverbrauch und Autoladen zeitlich aufeinander abstimmen
  • Wärmepumpe und Wallbox nicht unnötig gleichzeitig hochfahren
  • Die Netzleistung über die stärkste Viertelstunde im Blick behalten

Hausakku und Energielösungen als Puffer

Ein clever gesteuerter Hausakku kann in einer kritischen Viertelstunde Leistung bereitstellen, statt den zusätzlichen Bedarf vollständig aus dem Netz zu beziehen. Ebenso kann eine Wallbox ihre Ladeleistung vorübergehend reduzieren oder den Ladevorgang verschieben, wenn im Haus gerade eine Wärmepumpe oder ein anderer großer Verbraucher läuft.

Unsere Energielösungen können solche Regeln automatisch umsetzen: Sie beobachten die aktuelle Netzleistung, berücksichtigen die gewünschten Lade- und Laufzeiten und koordinieren die Verbraucher. So bleiben Komfort und Alltagstauglichkeit erhalten, während vermeidbare Leistungsspitzen reduziert werden.

01

Leistung messen

Die aktuelle Entnahme aus dem Netz wird laufend erfasst und mit dem vorgesehenen Leistungsrahmen verglichen.

02

Verbrauch koordinieren

Wallbox, Wärmepumpe und weitere flexible Verbraucher werden nicht unnötig zur gleichen Zeit auf maximale Leistung geschaltet.

03

Akku unterstützen lassen

Ein Hausakku kann kurzfristig Leistung beisteuern oder später in einem passenden Zeitfenster wieder geladen werden.

Quelle und Stand der Einordnung: ORF.at zur geplanten Tarifreform, 14. Juli 2026. Die endgültigen Gebühren und Detailregeln können sich bis zum Inkrafttreten ändern.